Elternvertretung

Vorstand des Schulelternrates

Der Vorstand des Schulelternrates arbeitet als Team. Es finden regelmäßige Treffen des Vorstands zur Vorbereitung der Treffen mit der Schulleitung statt. Um auch den persönlichen Kontakt zur Schulleitung zu halten trifft sich der Vorstand mit Herrn Fischer und ggf. weiteren Lehrern aus der erweiterten Schulleitung. Die Treffen finden ca. alle 10 Wochen statt, bei Bedarf häufiger. Die aus der Schulelternschaft an den Vorstand herangetragenen Themen werden, soweit diese nicht nur eine Klasse oder einzelne Eltern betreffen, in die Agenda der regelmäßigen Treffen aufgenommen.

Themen der letzten Treffen mit der Schulleitung waren unter anderen:

  • Themen für Schulelternratssitzungen
  • Stundenausfall
  • Fahrtenkonzept

Themenvorschläge können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns herangetragen werden.

Der Vorstand des Schulelternrates besteht aus:

  • Barbara Ivision
  • Christina Freymann
  • Essam Salem
  • Ivka Wessels
  • Jenny El Fadel
  • Katharina Senger
  • Sandra Tesic
  • Sigrid Höwekenmeier

Vertreterinnen und Vertreter

Vertreterinnen und Vertreter des Schulelternrates bzw. der Schulelternschaft in weiteren Gremien der Schule und im Stadtelternrat:

  • Schulvorstand
  • Gesamtkonferenz
  • Fachkonferenzen
  • Stadtelternrat
  • Elternbeteiligung an schulischen Arbeitsgemeinschaften

Schulvorstand

Als Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft für den Schulvorstand sind gewählt worden:

  • Christine Heider
  • Karin Neumann
  • Ivka Wessels
  • Eva Pilath

Als Vertreterinnen für den Schulvorstand wurden auf Elternseite gewählt:

  • Jenny El Fadel 
  • Janina Holl 

Gesamtkonferenz

Der Vorstand des SER sowie die Beisitzer und Vertreter der Beisitzer sind gewählte Mitglieder der Gesamtkonferenz.

Die Namen weiterer Elternvertreterinnen und -vertreter für die Gesamtkonferenz erfahren Sie auf Anfrage beim Schulelternrat.

Fachkonferenzen

Eine aktuelle Liste erhalten Sie im Sekretariat oder direkt beim Schulelternrat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wichtige Gesetze und Erlasse

Dateiname Größe Datum
An Adobe Acrobat file Elternarbeit-GIdW 59.46 KB 2018-11-20
A Microsoft Powerpoint file Elternarbeit-GIdW 54.05 KB 2018-11-20
An Adobe Acrobat file Mittagspausenregelung 750.12 KB 2018-07-17
An Adobe Acrobat file Nutzungsordnung-IServ-HP 70.84 KB 2018-07-17
An Adobe Acrobat file SER-Geschäftsordnung-2023 139.5 KB 2023-11-24
An Adobe Acrobat file Schulfahrten-Exkursionen-Einverständniserklärung-DSGVO 171.45 KB 2024-04-05
An Adobe Acrobat file Schulische-Bestimmungen 542.14 KB 2024-02-26
An Adobe Acrobat file Sportunterricht 856.52 KB 2018-07-17
An Adobe Acrobat file Waffenerlass 952.7 KB 2018-07-17
An Adobe Acrobat file Wechsel_Religion-WN 70.81 KB 2018-08-29

Wichtige Adressen

Homepage des Landeselternrates

E-Mail-Adresse des Schulelternrats am GIdW: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aufgaben und Befugnisse

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), § 90)

(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1.

Aufgaben des Schulelternrates

Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule – z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Einführung von neuen Schulbüchern – gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.

Gemäß § 94 NSchG kann der Schulelternrat u.a. beschließen, dass anstelle des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ein Vorstand – bestehend aus zwei oder mehreren Personen – tritt. Dabei ist zu beachten, dass dieser Vorstand ein Kollegialorgan ist und alle Mitglieder des Vorstandes die gleichen Rechte und Pflichten haben." (aus: Informationen und Materialien für die Fortbildung von Elternvertreter/innen in Niedersachsen, Reader Nr. 1, Landeselternrat Niedersachsen, Mai 2000)

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