Das Land Niedersachsen hat mit seiner Ziellinie 2020 bereits früh den Grundstein für die digitale Entwicklung gelegt. Das Strategiepapier zur digitalen Trasformations des Landes Niedersachsen legt weitere Vorgaben fest, diese leiten sich unter anderem auch aus Absprachen der Kultusministerkonferenz ab. Die Umsetzung des Orientierungsrahmens Medienbildung ist Aufgabe jeder Schule.
Schulen in Niedersachsen verwalten in der Regel ein kleines Budget. Dies setzt sich auf der einen Seite aus Finanzmitteln für Fortbildungen, Schulfahrten und Dienstreisen zusammen. Für diese stellt das Land Niedersachen für ein voll ausgebautes Gymnasium etwa 15.000 Euro bereit. Bei einhundert Lehrkräften am Gymnasium „In der Wüste“ kann man mit 20 Euro Fortbildungsbudget pro Lehrkraft und Jahr kalkulieren. Wir sind deshalb beispielsweise auf kostenlose Fortbildungen für die Umsetzung der Digitalisierung angewiesen. Auf der anderen Seite sind die Schulträger für die Sachmittelausstattung zuständig. Die Aufwendungen des Schulträgers betragen im Durchschnitt in der Stadt Osnabrück etwa 10 Euro für digitale Infrastruktur für den Unterrichtseinsatz pro Schüler/-in und Jahr. Geräte für Lehrkräfte werden nicht gestellt.
Schulen in Deutschland haben keine Finanzmittel für die Anschaffung von Geräten in großer Zahl.
Schulen in Deutschland haben keine Finanzmittel für die Anschaffung von Geräten in großer Zahl.
Die Schule setzt auf eine private Anschaffung der Tablets für den Unterricht. Dabei kann es sich auch um gebrauchte oder ältere Modelle als die jeweils neu auf dem Markt verfügbaren Modelle handeln. Ein Vorteil der dezentralen Beschaffung sind die günstigeren Anschaffungskosten. Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits in den Familien vorhandene Geräte auf die Kinder übertragen werden können.
Die Organisation von Sammelbestellungen über einen von der Schule bestimmten Händler ist ohne vorherige Ausschreibung vergaberechtlich unzulässig. Zudem würde bei einem zentralen Einkauf über einen zertifizierten Händler das private Endgerät automatisch in einer Datenbank der Institution Gymnasium „In der Wüste“ zugewiesen. Der technische Begriff lautet „Device Enrollment Program“ und durch den Vorgang werden die privaten Geräte dann im Apple School Manager des Gymnasiums „In der Wüste“ geführt, ebenso wie die vom Schulträger Stadt Osnabrück beschafften schulischen Geräte. Im Fall einer Sammelbestellung privater Endgeräte würden diese demnach wie auch die Geräte des Schulträgers administriert. Dies kann im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben stehen, denen Schulen als öffentliche Verwaltungseinrichtungen unterliegen.
Der Apple School Manager ermöglicht es, zentral Apps zu kaufen, Geräte umfassend in der Nutzung zu kontrollieren u.a.; Details zu den möglichen Zugriffen nach der tiefergehenden Einbindung der Geräte und dem Schutz der Privatsphäre finden Sie bei Interesse hier: https://www.apple.com/de/education/docs/Data_and_Privacy_Overview_for_Schools.pdf&ved=2ahUKEwjA1uLHu4eFAxV5lP0HHczTCPYQFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw05LUgl53O_NfgmbVe6Me3T
Die Organisation von Sammelbestellungen über einen von der Schule bestimmten Händler ist ohne vorherige Ausschreibung vergaberechtlich unzulässig. Zudem würde bei einem zentralen Einkauf über einen zertifizierten Händler das private Endgerät automatisch in einer Datenbank der Institution Gymnasium „In der Wüste“ zugewiesen. Der technische Begriff lautet „Device Enrollment Program“ und durch den Vorgang werden die privaten Geräte dann im Apple School Manager des Gymnasiums „In der Wüste“ geführt, ebenso wie die vom Schulträger Stadt Osnabrück beschafften schulischen Geräte. Im Fall einer Sammelbestellung privater Endgeräte würden diese demnach wie auch die Geräte des Schulträgers administriert. Dies kann im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben stehen, denen Schulen als öffentliche Verwaltungseinrichtungen unterliegen.
Der Apple School Manager ermöglicht es, zentral Apps zu kaufen, Geräte umfassend in der Nutzung zu kontrollieren u.a.; Details zu den möglichen Zugriffen nach der tiefergehenden Einbindung der Geräte und dem Schutz der Privatsphäre finden Sie bei Interesse hier: https://www.apple.com/de/education/docs/Data_and_Privacy_Overview_for_Schools.pdf&ved=2ahUKEwjA1uLHu4eFAxV5lP0HHczTCPYQFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw05LUgl53O_NfgmbVe6Me3T
Tablets bieten eine ausreichend große visuelle Oberfläche und Zugang zu zahlreichen Apps und einem Webbrowser. Ebenfalls wird der Zugang zu unserer Lernplattform IServ oder WebUntis gewährleistet. Tablets sind leistungsstark und vielseitig. Vom digitalen Schulbuch über die Podcast-Produktion bis zur Unterstützung kollaborativer Lernformen ist das Tablet ein zuverlässiger Begleiter.
Mit Tablets lassen sich die vom Land Niedersachsen für seine Schulen gesteckten Ziele erreichen. Die Nutzung von Smartphones bietet erhebliche Unsicherheiten durch deren parallele intensive Nutzung durch Schülerinnen und Schüler für private Zwecke.
Mit Tablets lassen sich die vom Land Niedersachsen für seine Schulen gesteckten Ziele erreichen. Die Nutzung von Smartphones bietet erhebliche Unsicherheiten durch deren parallele intensive Nutzung durch Schülerinnen und Schüler für private Zwecke.
Das Gymnasium „In der Wüste“ setzt auf iPads der Firma Apple. Diese sollen jeweils in Jahrgang 7 angeschafft werden. Hierzu werden die Eltern in jedem Jahr gesondert informiert. iPads bieten garantierte Software-Updates für mehrere Jahre und lassen sich zudem in das schulische Intranet einbinden. Zudem hilft ein einheitlicher Gerätestandard bei der schulinternen Verwaltung.
Uns als Schule ist es wichtig, das Tablet didaktisch und methodisch erfolgreich und gewinnbringend im Unterricht einzusetzen. Bislang hat sich das iPad an vielen Schulen bewährt. Die Anschaffung von digitalen Stiften ist nicht vorgegeben, kann aber ebenfalls erfolgen.
Sehen Sie auch die Argumente hier: https://kb.lra-sm.de/pages/viewpage.action?pageId=983049
Uns als Schule ist es wichtig, das Tablet didaktisch und methodisch erfolgreich und gewinnbringend im Unterricht einzusetzen. Bislang hat sich das iPad an vielen Schulen bewährt. Die Anschaffung von digitalen Stiften ist nicht vorgegeben, kann aber ebenfalls erfolgen.
Sehen Sie auch die Argumente hier: https://kb.lra-sm.de/pages/viewpage.action?pageId=983049
Das IPad-Modell soll zum Zeitpunkt der Einführung nicht zu alt sein. Alle in einem Jahrgang verwendeten Geräte sollten die gleiche Version des Betriebssystems iOS verwenden. Apple sichert Updates für sechs Jahre zu. Natürlich können also bei der Einführung gebrauchte Geräte oder auch Geräte die älteren Baureihen entsprechen verwendet werden. Im Jahr 2023 kann z.B. auch das Gerät aus dem Baujahr 2021 verwendet werden. Damit ist ein aktuelles Betriebssystem gewährleistet.
Ein Speicher von 64GB ist für die schulischen Prozesse ausreichend. Das Gerät muss außerdem eine Hülle besitzen und das WLan nutzen können. Die Geräte sind in der Regel beim schulischen Gebrauch über die Gemeinde-Unfallversicherung versichert, ebenso auf dem Hin- und Rückweg zwischen Schule und Zuhause. Der Abschluss einer Versicherung kann dennoch erfolgen.
Ein Speicher von 64GB ist für die schulischen Prozesse ausreichend. Das Gerät muss außerdem eine Hülle besitzen und das WLan nutzen können. Die Geräte sind in der Regel beim schulischen Gebrauch über die Gemeinde-Unfallversicherung versichert, ebenso auf dem Hin- und Rückweg zwischen Schule und Zuhause. Der Abschluss einer Versicherung kann dennoch erfolgen.
Die Anschaffung erfolgt privat. Die Geräte sollen ab Beginn der Klasse 7, spätestens aber nach den Herbstferien in Jahrgang 7 verfügbar sein.
Die Einbindung in das Mobile Device Management (MDM) der Schule wird nach dem Erhalt durch den Schulassistenten in der Schule durchgeführt.
Die Einbindung in das Mobile Device Management (MDM) der Schule wird nach dem Erhalt durch den Schulassistenten in der Schule durchgeführt.
Das ist möglich. Das Gerät sollte nicht älter als ein Jahr sein. Wir binden das Gerät dann händisch in unser Mobile Device Management ein.
Man kann Geräte beim Kauf oder danach tiefergehend in das Device Enrollment Program und damit in den Apple School Manager einbinden. Danach würde man die Geräte von dort dem MDM von IServ des Gymnasiums „In der Wüste“ zuweisen und hätte nun die Möglichkeit, sehr strikte Vorgaben auf den Geräten umzusetzen. Dazu gehört die Sperrung der Geräte zu bestimmten Uhrzeiten, die Beschränkung der Nutzung bestimmter Apps oder Webseiten in bestimmten Zeitfenstern uvm. Eigenständige Änderungen an den Geräten können nicht von den Endnutzerinnen und –nutzern vorgenommen werden.
Die technisch sehr weit entwickelten Möglichkeiten und Vorteile des Mobile Device Managements in Verbindung mit dem Apple School Manager können jedoch aus rechtlichen Gründen nicht einfach auf private Endgeräte übertragen werden. Es ist technisch möglich, die privat angeschafften Geräte durch ein händisches Verfahren vor Ort in der Schule nachträglich in das Device Enrollment Program und den Apple School Manager einzubinden, um damit die tiefgehende Kontrolle zu ermöglichen. Das Gerät wird händisch in den Werkszustand zurückversetzt, alle persönlichen Daten gehen verloren und das Gerät wird in den Apple School Manager und das MDM von IServ eingebunden. Man kann kein zuvor erstelltes Backup aufspielen. Hintergrund ist ein technischer Konflikt der auch im Backup hinterlegten Systemeinstellungen mit den durch die Einbindung in den Apple School Manager geänderten Systemeinstellungen der Geräte und der erlaubten tiefergehenden Kontrolle der Geräte von außen. Dies stellt einen erheblichen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Die rechtlichen Probleme der tiefergehenden Kontrolle waren und sind zudem nicht gelöst.
Die technisch sehr weit entwickelten Möglichkeiten und Vorteile des Mobile Device Managements in Verbindung mit dem Apple School Manager können jedoch aus rechtlichen Gründen nicht einfach auf private Endgeräte übertragen werden. Es ist technisch möglich, die privat angeschafften Geräte durch ein händisches Verfahren vor Ort in der Schule nachträglich in das Device Enrollment Program und den Apple School Manager einzubinden, um damit die tiefgehende Kontrolle zu ermöglichen. Das Gerät wird händisch in den Werkszustand zurückversetzt, alle persönlichen Daten gehen verloren und das Gerät wird in den Apple School Manager und das MDM von IServ eingebunden. Man kann kein zuvor erstelltes Backup aufspielen. Hintergrund ist ein technischer Konflikt der auch im Backup hinterlegten Systemeinstellungen mit den durch die Einbindung in den Apple School Manager geänderten Systemeinstellungen der Geräte und der erlaubten tiefergehenden Kontrolle der Geräte von außen. Dies stellt einen erheblichen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Die rechtlichen Probleme der tiefergehenden Kontrolle waren und sind zudem nicht gelöst.
Die Geräte sind in der Regel bis zu einem Preis von 500 Euro in der Schule über den kommunalen Schadensausgleich versichert, sofern die schulische Nutzung regelmäßig vorgesehen ist. Für den privaten Bereich kann individuell eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Schule selbst übernimmt für die Geräte keinerlei Haftung, eine zentrale Zusatz-Versicherung wird nicht abgeschlossen.
Die Tablets verbleiben in den Pausen möglichst im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Findet nach einer großen Pause ein Raumwechsel statt, könnte für die Elektronik ein Schließfach angemietet werden. Zusätzlich empfiehlt sich eine Registrierung des Gerätes beim Hersteller. Zudem sind die Geräte über die Schule registriert und eine Nutzung ist für Dritte nach einem Diebstahl nicht möglich. Ein Diebstahl von Apple-Geräten lohnt sich nicht.
Die Schulbuchverlage veröffentlichen ihre Bücher in der Regel gleichzeitig in einer digitalen Version. Somit wird sich mittelfristig voraussichtlich die Zahl der mitzubringenden Bücher verkleinern. Vollständig kann jedoch auf Bücher nicht ganz verzichtet werden, auch wenn es immer wieder Unterrichtsphasen geben wird, in denen das Buch in Papierform nicht benötigt wird.
Es wird den Schülerinnen und Schülern ab Jg 7 freigestellt, ob sie in ihrem digitalen Buch arbeiten oder lieber die gedruckte Variante bevorzugen. Digitale Schulbücher müssen eigenständig angeschafft werden. Hinweise dazu finden sich in unserem Downloadbereich. Die Schule organisiert weiter die Lehrmittelausleihe normaler Bücher wie gewohnt. Wer digitale Bücher nutzt, muss nicht an der Ausleihe teilnehmen.
Es wird den Schülerinnen und Schülern ab Jg 7 freigestellt, ob sie in ihrem digitalen Buch arbeiten oder lieber die gedruckte Variante bevorzugen. Digitale Schulbücher müssen eigenständig angeschafft werden. Hinweise dazu finden sich in unserem Downloadbereich. Die Schule organisiert weiter die Lehrmittelausleihe normaler Bücher wie gewohnt. Wer digitale Bücher nutzt, muss nicht an der Ausleihe teilnehmen.
Nein. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern, eine genauere Auflistung kann nicht vorab oder abschließend erstellt werden. Die Arbeit ist ein fortwährender Prozess. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz in Form von Tablet Buch etc. wünschenswert.
Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Solange Prüfungsformate weiterhin Klassenarbeit und Klausuren vorsehen, muss das analoge Schreiben per Hand regelmäßiger Bestandteil im Unterricht sein. Es ist zudem erwiesen, dass das Lernen durch Schreiben (Lernen durch die Hand) eine hohe Erfolgsquote mit sich bringt.
Die Arbeit mit dem Tablet dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das Tablet kann aber als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. Das Land Niedersachsen wird mit der Zeit weitere Prüfungsformate zulassen. Bis auf Weiteres bleiben Klassenarbeiten ein fester Bestandteil schulischer Prüfungen.
Das Tablet ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).
Schulen in Deutschland haben in der Regel keine Systemadministratoren. Das Gymnasium „In der Wüste“ hat diese ebenfalls nicht. Wir stellen mit unserem Medienteam (ausgewählte Lehrkräfte und ein Schulassistent mit halber Stelle) jedoch einen Basis-Support bereit. Die Ersteinrichtung erfolgt automatisiert in unserer Schule, die Pflege der Geräte müssen die Nutzer übernehmen.
Die Kosten müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Wir unterstützen bei Härtefällen durch unseren Förderverein und durch den Verleih schuleigener Geräte im Rahmen einer Härtefallregelung.
Der Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen. Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display wie Notebooks haben, kann auch leichter gesehen werden, ob und wie jemand ein Tablet jeweils bedient. Liegen die Geräte auf dem Tisch mit der Klappe auf dem Display, ist schnell zu sehen, dass kein Gerät in Aktion ist.
Am Gymnasium „In der Wüste“ setzen wir aus verschiedenen Gründen auf ein Paket an Einzelmaßnahmen zur technischen und menschlichen Kontrolle des Nutzungsverhaltens der Geräte. Die Kontrolle kann dabei niemals lückenlos sein, sollte jedoch von der Schule und den Elternhäusern gleichermaßen erfolgen. Durch gezielte Maßnahmen und Richtlinien können die Vorteile dieser Technologie genutzt werden, während die Risiken minimiert werden. Details wie das Konzept zum Tablet-Einsatz, der Verwendung von KI oder den grundsätzlichen Verhaltensregeln sind in der Schulordnung und im Bereich „Digitalisierung“ auf der Webseite hinterlegt.
Die Regeln für den Umgang mit dem Tablet für die Schülerinnen und Schüler haben wir zudem auf einem Informationsblatt zusammengefasst.
Allen Erziehungsberechtigten empfehlen wir ausdrücklich, die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Apple-ID einzuhalten. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre dürfen keine eigene Apple-ID besitzen. Die Apple-ID ist notwendig, Käufe im App-Store zu tätigen oder kostenlose Apps zu laden und zu installieren. Die Kontrolle der Apple-ID durch die Elternhäuser möglichst bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt die Kontrolle der Gerätenutzung durch die Erziehungsberechtigten.
Die Schule wird die Nutzung der Geräte im Unterricht über die App Classroom, persönliche Kontrolle und Geräteeinstellungen in IServ steuern. Zudem behält sich die Schule das Recht vor, die Bildschirmzeit-Einstellungen bezüglich der App-Einschränkungen zu kontrollieren. Außerdem werden wir die Nutzung der Geräte für verschiedene Anwendungsszenarien staffeln. Digitale Schulbücher werden zum Beispiel in Jahrgang 7 während der Schulzeit mit Ausnahme des Fremdsprachenunterrichtes nicht verwendet, eine Nutzung zu Hause bleibt freigestellt.
Am Gymnasium „In der Wüste“ setzen wir aus verschiedenen Gründen auf ein Paket an Einzelmaßnahmen zur technischen und menschlichen Kontrolle des Nutzungsverhaltens der Geräte. Die Kontrolle kann dabei niemals lückenlos sein, sollte jedoch von der Schule und den Elternhäusern gleichermaßen erfolgen. Durch gezielte Maßnahmen und Richtlinien können die Vorteile dieser Technologie genutzt werden, während die Risiken minimiert werden. Details wie das Konzept zum Tablet-Einsatz, der Verwendung von KI oder den grundsätzlichen Verhaltensregeln sind in der Schulordnung und im Bereich „Digitalisierung“ auf der Webseite hinterlegt.
Die Regeln für den Umgang mit dem Tablet für die Schülerinnen und Schüler haben wir zudem auf einem Informationsblatt zusammengefasst.
Allen Erziehungsberechtigten empfehlen wir ausdrücklich, die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Apple-ID einzuhalten. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre dürfen keine eigene Apple-ID besitzen. Die Apple-ID ist notwendig, Käufe im App-Store zu tätigen oder kostenlose Apps zu laden und zu installieren. Die Kontrolle der Apple-ID durch die Elternhäuser möglichst bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt die Kontrolle der Gerätenutzung durch die Erziehungsberechtigten.
Die Schule wird die Nutzung der Geräte im Unterricht über die App Classroom, persönliche Kontrolle und Geräteeinstellungen in IServ steuern. Zudem behält sich die Schule das Recht vor, die Bildschirmzeit-Einstellungen bezüglich der App-Einschränkungen zu kontrollieren. Außerdem werden wir die Nutzung der Geräte für verschiedene Anwendungsszenarien staffeln. Digitale Schulbücher werden zum Beispiel in Jahrgang 7 während der Schulzeit mit Ausnahme des Fremdsprachenunterrichtes nicht verwendet, eine Nutzung zu Hause bleibt freigestellt.
Während der Pausen bleiben die Tablets im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Bei einem Fachraumwechsel verbleiben die Geräte in den Schultaschen (s.o.). Im Rahmen der neuen Schulordnung dürfen mobile digitale Endgeräte nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke verwendet werden. Diese Regelung bezieht sich selbstverständlich auch auf die IPads. Die Pausen bleiben also "tabletfrei".
Die multimedialen Eigenschaften der Tablets bieten vielfältige Möglichkeiten, um individuelle Förderung besser zu ermöglichen. So kann durch die guten Vergrößerungsmöglichkeiten der Tablets eine Sehschwäche kompensiert werden. Ferner kann durch die Tonwiedergabe in eigener Lautstärke eine Hörschwäche aufgefangen werden.
in eigenes Medienteam an unserer Schule, welches die Lehrkräfte bei Bedarf unterstützt und auch sukzessive Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele erarbeitet, steht als Unterstützung bereit.
Die Lehrkräfte des Gymnasiums „In der Wüste“ bilden sich gemäß unserer Digitalstrategie regelmäßig fort.
Die Lehrkräfte des Gymnasiums „In der Wüste“ bilden sich gemäß unserer Digitalstrategie regelmäßig fort.
Die Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zusätzlich wird das Thema zunehmend auch Unterrichtsgegenstand. So ist z. B. im Deutschunterricht der Oberstufe ein halbes Jahr Medienkritik vorgesehen. Externe Vereine wie etwa "Smiley e.V." haben bereits Projekte an unserer Schule durchgeführt.
Auch die Etablierung schulinterner Medienscouts bietet hier eine gute Möglichkeit. Die Schule ist zudem der einzige Ort, bei dem ein strukturierter Gebrauch der Geräte als Arbeitsmittel trainiert werden kann.
Auch die Etablierung schulinterner Medienscouts bietet hier eine gute Möglichkeit. Die Schule ist zudem der einzige Ort, bei dem ein strukturierter Gebrauch der Geräte als Arbeitsmittel trainiert werden kann.
Die schulischen Arbeitsprozesse machen die Festlegung auf einen großen Anbieter nötig. Dies kann beispielweise Microsoft, Google, Samsung, HP oder eben Apple sein. Eine solche Festlegung ist nicht optimal, allerdings bringt diese auch Vorteile mit sich. Unsere Schule hat sich für die Firma Apple entschieden. Darüber hinaus versuchen wir möglichst häufig auf Open Educational Ressources zurückzugreifen. Die Nutzung von IServ bietet zudem die Möglichkeit, kostenlose Office-Programme oder einen datenschutzkonformen Messenger zu verwenden.
Eine tiefergehende Kontrolle für 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche durch die Schule ist bei eigenfinanzierten Geräte nicht umsetzbar und von Seiten der Schule auch nicht vorgesehen oder erwünscht, da technische Hürden bei der Kontrolle der Geräte bestehen. Nutzerinnen und Nutzer können ungeachtet der tiefergehenden Einbindung der Geräte die Kontrolle der Geräte umgehen, da die Kontrolle durch das MDM nur für bestimmte Zeitfenster erfolgt und darüber hinaus die privaten Geräte den vollen Funktionsumfang hätten.
Schülerinnen und Schüler könnten durch eine Änderung der System-Uhrzeit beispielsweise die automatische Ausblendung von Apps im Zeitfenster von 07:50 Uhr bis 13:05 Uhr verhindern. Auch könnte eine mobile Datenverbindung zum mitgeführten Smartphone Einschränkungen unterlaufen. Zudem könnten Schülerinnen und Schüler ggf. vorbereitete VPNs oder Proxy-Server im schulischen Netzwerk nutzen, um Internetfilter zu umgehen und auf blockierte Inhalte zuzugreifen. Nutzerinnen und Nutzer können die Kontrolle bzw. die sogenannte Fremdverwaltung eigenständig in den Einstellungen des Gerätes deaktivieren. Schließlich könnte man auch den Standort nicht mehr teilen und das Gerät würde damit vielleicht am Gymnasium „In der Wüste“ weiterhin frei nutzbar sein.
Zudem – und dies ist auch für alle Zeitfenster außerhalb der Schule relevant - nimmt die tiefergehende Kontrolle der Geräte durch die Schule den Elternhäusern die Möglichkeit, durch Anwendungen wie die „Bildschirmzeit“ auf den Geräten die Nutzung an Nachmittagen, Wochenenden und Ferienzeiten zu überwachen und einzuschränken. In der Vergangenheit war nach Systemupdates der Geräte teilweise die Update-Möglichkeit von Apps nicht mehr gegeben.
Schülerinnen und Schüler könnten durch eine Änderung der System-Uhrzeit beispielsweise die automatische Ausblendung von Apps im Zeitfenster von 07:50 Uhr bis 13:05 Uhr verhindern. Auch könnte eine mobile Datenverbindung zum mitgeführten Smartphone Einschränkungen unterlaufen. Zudem könnten Schülerinnen und Schüler ggf. vorbereitete VPNs oder Proxy-Server im schulischen Netzwerk nutzen, um Internetfilter zu umgehen und auf blockierte Inhalte zuzugreifen. Nutzerinnen und Nutzer können die Kontrolle bzw. die sogenannte Fremdverwaltung eigenständig in den Einstellungen des Gerätes deaktivieren. Schließlich könnte man auch den Standort nicht mehr teilen und das Gerät würde damit vielleicht am Gymnasium „In der Wüste“ weiterhin frei nutzbar sein.
Zudem – und dies ist auch für alle Zeitfenster außerhalb der Schule relevant - nimmt die tiefergehende Kontrolle der Geräte durch die Schule den Elternhäusern die Möglichkeit, durch Anwendungen wie die „Bildschirmzeit“ auf den Geräten die Nutzung an Nachmittagen, Wochenenden und Ferienzeiten zu überwachen und einzuschränken. In der Vergangenheit war nach Systemupdates der Geräte teilweise die Update-Möglichkeit von Apps nicht mehr gegeben.