Das Land Niedersachsen hat mit seiner Ziellinie 2020 bereits früh den Grundstein für die digitale Entwicklung gelegt. Das Strategiepapier zur digitalen Trasformations des Landes Niedersachsen legt weitere Vorgaben fest, diese leiten sich unter anderem auch aus Absprachen der Kultusministerkonferenz ab. Die Umsetzung des Orientierungsrahmens Medienbildung ist Aufgabe jeder Schule.
Tablets bieten eine ausreichend große visuelle Oberfläche und Zugang zu zahlreichen Apps und einem Webbrowser. Ebenfalls wird der Zugang zu unserer Lernplattform IServ oder WebUntis gewährleistet. Tablets sind leistungsstark und vielseitig. Vom digitalen Schulbuch über die Podcast-Produktion bis zur Unterstützung kollaborativer Lernformen ist das Tablet ein zuverlässiger Begleiter.
Mit Tablets lassen sich die vom Land Niedersachsen für seine Schulen gesteckten Ziele erreichen. Die Nutzung von Smartphones bietet erhebliche Unsicherheiten durch deren parallele intensive Nutzung durch Schülerinnen und Schüler für private Zwecke.
Das Gymnasium „In der Wüste“ setzt auf iPads der Firma Apple. Diese werden jeweils zentral von der Schule bestellt und vom Land Niedersachsen finanziert.
iPads bieten garantierte Software-Updates für mehrere Jahre und lassen sich zudem in das schulische Intranet einbinden. Zudem hilft ein einheitlicher Gerätestandard bei der schulinternen Verwaltung.
Uns als Schule ist es wichtig, das Tablet didaktisch und methodisch erfolgreich und gewinnbringend im Unterricht einzusetzen. Zu den Geräten wird in der Regel auch eine Tastatur und ein Stift gestellt.
Die Geräte werden zentral von der Schule beschafft und bis zu den Herbstferien an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Kosten bei den Elternhäusern für die Geräte entstehen nicht.
Alle Geräte gehörten dem Land Niedersachsen. Die Geräte werden in das Device Enrollment Program des Gymnasiums „In der Wüste“ und damit in den Apple School Manager eingebunden. Bei Bedarf werden Apps auf die Geräte gespielt. Die Schülerinnen und Schüler können keine Apps eigenständig installieren. Bei Bedarf behält sich die Schule eine Sperrung der Geräte vor. Dazu gehört die Sperrung der Geräte zu bestimmten Uhrzeiten, die Beschränkung der Nutzung bestimmter Apps oder Webseiten in bestimmten Zeitfenstern uvm.
Eigenständige Änderungen an den Geräten können nicht von den Endnutzerinnen und –nutzern vorgenommen werden. Private Daten werden nicht ausgelesen.
Im Fall eines Schadens behält sich das Land Niedersachsen vor, Regressforderungen zu erheben. Der Abschluss einer Versicherung kann hier hilfreich sein, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Tablets verbleiben in den Pausen möglichst im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Zudem sind die Geräte über die Schule registriert und eine Nutzung ist für Dritte nach einem Diebstahl nicht möglich. Ein Diebstahl von Apple-Geräten lohnt sich nicht.
Die Schulbuchverlage veröffentlichen ihre Bücher in der Regel gleichzeitig in einer digitalen Version. Somit wird sich mittelfristig voraussichtlich die Zahl der mitzubringenden Bücher verkleinern. Vollständig kann jedoch auf Bücher nicht ganz verzichtet werden, auch wenn es immer wieder Unterrichtsphasen geben wird, in denen das Buch in Papierform nicht benötigt wird.
Es wird den Schülerinnen und Schülern ab Jg. 9 (in den Fremdsprachen ab Jg. 7) freigestellt, ob sie in ihrem digitalen Buch arbeiten oder lieber die gedruckte Variante bevorzugen. Digitale Schulbücher können bei Teilnahme an der Schulbuchausleihe über die Schule erworben werden. Hinweise dazu finden sich in unserem Downloadbereich. Die Schule organisiert weiter die Lehrmittelausleihe normaler Bücher wie gewohnt. Wer ab Jg. 9 ausschließlich digitale Bücher nutzen will, muss nicht an der Ausleihe teilnehmen.
Nein. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern, eine genauere Auflistung kann nicht vorab oder abschließend erstellt werden. Die Arbeit ist ein fortwährender Prozess. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz in Form von Tablet Buch etc. wünschenswert.
Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Solange Prüfungsformate weiterhin Klassenarbeit und Klausuren vorsehen, muss das analoge Schreiben per Hand regelmäßiger Bestandteil im Unterricht sein. Es ist zudem erwiesen, dass das Lernen durch Schreiben (Lernen durch die Hand) eine hohe Erfolgsquote mit sich bringt.
Die Arbeit mit dem Tablet dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das Tablet kann aber als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. Das Land Niedersachsen wird mit der Zeit weitere Prüfungsformate zulassen. Bis auf Weiteres bleiben Klassenarbeiten ein fester Bestandteil schulischer Prüfungen.
Das Tablet ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).
Die Administration wird von Beschäftigten des Landes Niedersachsen und Beschäftigten des Schulträgers Stadt Osnabrück übernommen.
Das Land Niedersachsen finanziert die Geräte und technisches Zubehör vollständig.
Der Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen. Zudem entscheidet die Schule über die installierten Apps.
Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display wie Notebooks haben, kann auch leichter gesehen werden, ob und wie jemand ein Tablet jeweils bedient. Liegen die Geräte auf dem Tisch mit der Klappe auf dem Display, ist schnell zu sehen, dass kein Gerät in Aktion ist.
Am Gymnasium „In der Wüste“ setzen wir aus verschiedenen Gründen auf ein Paket an Einzelmaßnahmen zur technischen und menschlichen Kontrolle des Nutzungsverhaltens der Geräte. Die Kontrolle kann dabei niemals lückenlos sein, sollte jedoch von der Schule und den Elternhäusern gleichermaßen erfolgen. Durch gezielte Maßnahmen und Richtlinien können die Vorteile dieser Technologie genutzt werden, während die Risiken minimiert werden. Details wie das Konzept zum Tablet-Einsatz, der Verwendung von KI oder den grundsätzlichen Verhaltensregeln sind in der Schulordnung und im Bereich „Digitalisierung“ auf der Webseite hinterlegt.
Während der Pausen bleiben die Tablets im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Bei einem Fachraumwechsel verbleiben die Geräte in den Schultaschen (s.o.). Im Rahmen der neuen Schulordnung dürfen mobile digitale Endgeräte nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke verwendet werden. Diese Regelung bezieht sich selbstverständlich auch auf die IPads. Die Pausen bleiben also "tabletfrei".
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